DGUV-Ratgeber

DGUV Regel 108-007 – Lagereinrichtungen sicher betreiben

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Lesezeit ca. 3 Min.Aktualisiert 2026Redaktion Prüfnetz
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Auf einen Blick

Die DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ bündelt die Sicherheitsanforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Lagerregale, Fördermittel und ergänzende Ausrüstung. Sie ergänzt die technische DIN EN 15635 aus berufsgenossenschaftlicher Sicht und ist damit für jeden Betreiber gewerblicher Lagerregale relevant.

Worum geht es in der DGUV Regel 108-007?

Die Regel richtet sich an Unternehmen, die Lagereinrichtungen betreiben. Sie beschreibt Auswahl, Aufstellung und sichere Benutzung von Regalen, Anforderungen an Standsicherheit, Anfahrschutz und Lastverteilung sowie regelmäßige Prüfungen und deren Dokumentation. Auch Unterweisung der Mitarbeitenden ist Teil des Regelwerks.

  • Auswahl, Aufstellung und sichere Benutzung von Regalen
  • Anforderungen an Standsicherheit, Anfahrschutz und Lastverteilung
  • Regelmäßige Prüfungen und deren Dokumentation
  • Unterweisung der Mitarbeitenden

Wie hängen DGUV 108-007 und DIN EN 15635 zusammen?

Beide Regelwerke bilden gemeinsam den anerkannten Stand der Technik. Die DIN EN 15635 liefert die technischen Details – Mängelklassifizierung, Prüfumfang, Prüfintervalle. Die DGUV Regel 108-007 ordnet diese Anforderungen in die betriebliche Praxis ein und bringt zusätzlich versicherungsrechtliche Perspektive mit. In der Prüfpraxis werden beide Regelwerke parallel angewandt.

Welche Prüfungen fordert die DGUV 108-007?

Die DGUV Regel 108-007 verweist auf die Prüfintervalle der DIN EN 15635: eine wöchentliche visuelle Kontrolle durch einen benannten Sicherheitsbeauftragten und eine jährliche Expertenprüfung durch eine befähigte Person. Alle Prüfungen sind schriftlich zu dokumentieren und im Betrieb aufzubewahren. Zusätzlich verlangt die Regel eine dokumentierte Erstunterweisung sowie regelmäßige Wiederholungsunterweisungen aller Mitarbeitenden.

Anforderungen an die befähigte Person

Nach DGUV 108-007 in Verbindung mit TRBS 1203 muss die prüfende Person die notwendige Fachkunde durch Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Schulung nachweisen. In der Praxis erfolgt der Nachweis meist über ein anerkanntes Regalprüfer-Zertifikat. Der Arbeitgeber muss die Befähigung dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.

Anfahrschutz und Lastschilder

Ein häufig übersehener Punkt der DGUV 108-007 ist der Anfahrschutz an den Regalstützen in Gefahrenbereichen. Er ist Pflicht überall dort, wo Flurförderzeuge die Regalanlage erreichen können. Ebenso müssen an jedem Regalabschnitt Lastschilder mit der zulässigen Feld- und Fachlast gut sichtbar angebracht sein. Beides wird bei jeder jährlichen Prüfung mit kontrolliert.

Was Betreiber sofort umsetzen sollten

Für die Umsetzung der DGUV 108-007 im Betrieb empfiehlt sich ein einfacher Ablauf: einen internen Sicherheitsbeauftragten für die wöchentliche Sichtprüfung benennen und schulen, eine befähigte Person für die jährliche Expertenprüfung beauftragen und eine zentrale Prüfakte anlegen (Protokolle, Unterweisungen, Herstellerunterlagen). Prüfnetz vermittelt Ihnen die befähigten Prüfer aus Ihrer Region – kostenlos.

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FAQ

Häufige Fragen

Ist die DGUV Regel 108-007 verpflichtend?

DGUV-Regeln sind formal Empfehlungen der Berufsgenossenschaften. In der Praxis gelten sie jedoch als anerkannter Stand der Technik – wer sie nicht einhält, muss die Sicherheit auf anderem Weg gleichwertig nachweisen.

Was passiert, wenn ich nicht nach DGUV 108-007 prüfe?

Im Schadensfall drohen Regress durch die Versicherung, Bußgelder und persönliche Haftung. Die Berufsgenossenschaft kann zudem im Rahmen einer Betriebsprüfung Auflagen aussprechen.

Gilt die DGUV 108-007 auch für kleine Betriebe?

Ja. Sobald Lagereinrichtungen gewerblich genutzt werden, gilt die Regel – unabhängig von der Betriebsgröße oder der Anzahl der Regale.

Wer darf die Unterweisung der Mitarbeitenden durchführen?

Die Unterweisung erfolgt durch den Arbeitgeber bzw. eine von ihm beauftragte fachkundige Person, z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen erfahrenen Vorgesetzten.

Wie oft müssen Mitarbeitende unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich sowie bei Änderungen der Arbeitsbedingungen. Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.