Rollen-Ratgeber

Befähigte Person für die Leiterprüfung – Rolle & Ausbildung

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  • Rechtssichere Prüfprotokolle nach DGUV Information 208-016
Lesezeit ca. 3 Min.Aktualisiert 2026Redaktion Prüfnetz
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Auf einen Blick

Nur eine „befähigte Person“ darf im Betrieb Leitern und Tritte prüfen. Der Begriff ist gesetzlich definiert und wird häufig mit Bezeichnungen wie „Leiterbeauftragter“ gleichgesetzt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Nachweis erbracht wird und welche Aufgaben die befähigte Person übernimmt.

Was ist eine befähigte Person?

Der Begriff stammt aus der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 1203. Befähigt ist, wer durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die Kenntnisse verfügt, ein bestimmtes Arbeitsmittel sicher zu prüfen. Für Leitern und Tritte konkretisiert die DGUV Information 208-016 die Anforderungen.

  • Abgeschlossene technische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • Praktische Berufserfahrung mit dem zu prüfenden Arbeitsmittel
  • Zeitnahe Schulung, in der Regel dokumentiert per Zertifikat
  • Aktuelle Kenntnis der einschlägigen Vorschriften (BetrSichV, DGUV 208-016)

Ausbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte

In der Praxis erfolgt der Nachweis über einen ein- bis zweitägigen Lehrgang bei einem anerkannten Anbieter (TÜV, DEKRA, BGHW-Bildungsstätten, IHK oder freie Bildungsträger). Vermittelt werden rechtliche Grundlagen (BetrSichV, DGUV 208-016, TRBS), Prüfumfang und Prüfkriterien, sicherer Umgang mit Leitern und Tritten sowie die praktische Anwendung an Beispielobjekten. Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung und einem Zertifikat.

Interner Leiterbeauftragter oder externer Prüfer?

Viele Betriebe benennen einen internen Mitarbeiter, oft im Bereich Instandhaltung oder Arbeitssicherheit, als Leiterbeauftragten und lassen ihn schulen. Das lohnt sich meist ab einem größeren Leiterbestand. Kleinere Betriebe fahren wirtschaftlicher, wenn sie einen externen Dienstleister mit der jährlichen Prüfung beauftragen. Prüfnetz vermittelt Ihnen befähigte externe Prüfer aus Ihrer Region – ohne dass Sie selbst jemanden ausbilden müssen.

Aufgaben der befähigten Person

Die befähigte Person führt die jährliche Prüfung der Leitern und Tritte nach DGUV 208-016 durch. Zu ihren Aufgaben gehören die systematische Prüfung jedes einzelnen Arbeitsmittels, die Beurteilung der Mängel und Empfehlung von Maßnahmen (Reparatur oder Aussonderung), die eindeutige Kennzeichnung mit Prüfplakette sowie die Erstellung eines revisionssicheren Prüfprotokolls.

Was, wenn keine befähigte Person vorhanden ist?

Ist keine befähigte Person im Betrieb, kann die Prüfung nicht rechtssicher durchgeführt werden. Der Betrieb ist trotzdem verpflichtet, die Prüfung sicherzustellen – zum Beispiel durch Beauftragung eines externen Prüfers. Prüfnetz übernimmt für Sie das Matching und stellt sicher, dass die beauftragte Person die Anforderungen von DGUV 208-016 und TRBS 1203 erfüllt.

Kosten für Ausbildung vs. externe Beauftragung

Ein Lehrgang zur befähigten Person kostet je nach Anbieter meist zwischen 400 € und 900 € pro Person, zuzüglich Arbeitszeit und regelmäßiger Auffrischung. Die externe Beauftragung liegt für kleine Betriebe oft bei nur 120 € bis 350 € pro Jahr. Für einen Betrieb mit einer Handvoll Leitern lohnt sich die interne Ausbildung selten, für größere Bestände ab etwa 30–50 Leitern schon.

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FAQ

Häufige Fragen

Ist „befähigte Person“ das Gleiche wie „Sachkundiger“?

Der Begriff „Sachkundiger“ ist veraltet. Seit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung ist rechtlich nur noch von der „befähigten Person“ die Rede, inhaltlich meinen beide Begriffe eine ähnliche Qualifikation.

Wie lange ist eine Ausbildung zur befähigten Person gültig?

Die Befähigung selbst ist unbefristet gültig, muss aber durch regelmäßige berufliche Tätigkeit und Fortbildung aktuell gehalten werden. Anbieter empfehlen eine Auffrischung alle 3–5 Jahre.

Darf ein Elektriker automatisch Leitern prüfen?

Nein. Auch bei technischer Grundausbildung ist eine spezifische Schulung nach DGUV 208-016 nötig, um als befähigte Person für Leitern und Tritte zu gelten.

Kann eine befähigte Person Leitern in mehreren Betrieben prüfen?

Ja. Insbesondere externe Prüfer sind typischerweise für viele Betriebe tätig – genau darauf basiert das Prüfnetz-Vermittlungsmodell.

Wie finde ich eine befähigte Person in meiner Nähe?

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