Was ist eine befähigte Person?
Der Begriff stammt aus der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 1203. Befähigt ist, wer durch seine Berufsausbildung, seine Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit über die Kenntnisse verfügt, ein bestimmtes Arbeitsmittel sicher zu prüfen. Für Leitern und Tritte konkretisiert die DGUV Information 208-016 die Anforderungen.
- Abgeschlossene technische Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
- Praktische Berufserfahrung mit dem zu prüfenden Arbeitsmittel
- Zeitnahe Schulung, in der Regel dokumentiert per Zertifikat
- Aktuelle Kenntnis der einschlägigen Vorschriften (BetrSichV, DGUV 208-016)