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Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss jeder Betreiber gewerblich genutzter Leitern und Tritte sicherstellen, dass diese regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüft werden.
Die DGUV Information 208-016 konkretisiert dies: Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Abständen – in der Regel jährlich – durch eine befähigte Person geprüft und das Ergebnis dokumentiert werden.

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Abhängig von Bauart, Höhe und Zustand.
Regional meist günstiger durch ortsansässige Prüfer.
Typische Gesamtkosten für kleinere Bestände.
Nach DGUV Information 208-016 müssen Leitern und Tritte in der Regel mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die genaue Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen – also eine Person mit entsprechender Qualifikation, Berufserfahrung und Schulungsnachweis nach DGUV 208-016.
Defekte Leitern und Tritte werden gekennzeichnet und der Nutzung entzogen. Im Prüfprotokoll werden Mängel und Maßnahmen dokumentiert, geprüfte Leitern erhalten eine Prüfplakette.
Üblich sind 5 bis 15 € pro Leiter oder Tritt zuzüglich einer Anfahrtspauschale. Kleinere Betriebe liegen in der Regel zwischen 120 und 350 € pro Jahr.
Geprüft werden alle gewerblich genutzten Steh-, Anlege- und Mehrzweckleitern, Podestleitern sowie Tritte – unabhängig vom Material (Aluminium, Holz, GFK).
Jede geprüfte Leiter erhält eine Prüfplakette mit Datum und Prüfer-Kennung. Zusätzlich wird ein schriftliches Prüfprotokoll erstellt, das mehrere Jahre aufzubewahren ist.
Bei einem Unfall drohen Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und persönliche Haftung des Unternehmers. Die Prüfpflicht ist gesetzlich verankert.
Ja, das ist sogar wirtschaftlich sinnvoll. Sprechen Sie mehrere Standorte direkt in der Anfrage an – die Prüfer können Termine bündeln und die Anfahrt reduzieren.