Die Regalprüfung ist in Deutschland für nahezu jeden Betrieb mit Lagerregalen verpflichtend. Sie schützt Mitarbeitende vor herabfallenden Lasten und einstürzenden Regalanlagen, und ist im Schadensfall der entscheidende Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung. Dieser Ratgeber erklärt, was geprüft wird, wer prüfen darf und worauf Betreiber achten müssen.
Was ist eine Regalprüfung?
Die Regalprüfung ist eine sicherheitstechnische Kontrolle aller gewerblich genutzten Lagerregale. Sie deckt Beschädigungen, Verformungen, fehlende Sicherungen und Überlastungen auf, bevor daraus ein Unfall wird. Geprüft werden sämtliche tragenden Bauteile, Stützen, Traversen, Diagonalen, Anfahrschutz, Ladungssicherung, Bodenanker und die Lastschilder.
Sichtprüfung aller Bauteile auf Beschädigungen und Verformungen
Kontrolle der Traglastschilder und Lastverteilung
Prüfung von Anfahrschutz, Diagonalen und Bodenverankerung
Die Pflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§ 3, 14). Konkretisiert wird sie durch die DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl, Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“. Ergänzend gilt die DGUV Regel 108-007 für Lagereinrichtungen und -geräte. Diese Regelwerke fordern eine klar dokumentierte Prüforganisation mit wöchentlicher Sichtkontrolle und jährlicher Expertenprüfung.
Wer darf eine Regalprüfung durchführen?
Die jährliche Expertenprüfung muss durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen. Befähigt ist, wer durch Ausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe Schulung, in der Regel mit Zertifikat nach DIN EN 15635, die nötige Sachkunde besitzt. Wichtig: Auch der wöchentliche Sicherheitsbeauftragte im eigenen Betrieb muss benannt und geschult sein.
Wie oft muss geprüft werden?
Die DIN EN 15635 sieht zwei Prüfintervalle vor: eine wöchentliche, dokumentierte Sichtkontrolle durch den internen Sicherheitsbeauftragten sowie eine jährliche Expertenprüfung durch eine externe befähigte Person. Bei besonders beanspruchten Anlagen, etwa im Schichtbetrieb oder bei hohem Staplerverkehr, kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Intervalle vorgeben.
Was passiert bei Mängeln?
Mängel werden im Prüfprotokoll farblich klassifiziert. Grün bedeutet weiterhin sicher nutzbar. Gelb erfordert eine Reparatur innerhalb von vier Wochen, das Regalfach bleibt eingeschränkt nutzbar. Rot bedeutet akute Gefahr: das betroffene Regalfeld muss sofort entlastet, gesperrt und repariert werden. Erst nach Nachprüfung darf das Regal wieder belegt werden.
Was kostet eine Regalprüfung?
Branchenüblich sind 2,50 € bis 7,00 € pro Laufmeter Regal, zuzüglich einer Anfahrtspauschale ab etwa 60 €. Für ein kleines Lager mit 50 bis 100 Laufmetern liegen die Gesamtkosten typischerweise zwischen 150 € und 400 € pro Jahr. Größere Anlagen werden meist über Pauschalpreise oder Mehrjahresverträge günstiger. Der größte Hebel auf den Preis: die regionale Nähe des Prüfers, kurze Anfahrt spart bares Geld.
Ablauf einer Prüfung über Prüfnetz
Sie schildern Ihren Bedarf in einer kurzen Anfrage (Standort, Anzahl Laufmeter, Regalart). Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie bis zu drei Angebote von befähigten Prüfern aus Ihrer Region. Sie wählen das passende Angebot, der Prüfer kommt vor Ort, prüft normgerecht und übergibt Ihnen ein revisionssicheres Protokoll. Das gesamte Matching ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Regalprüfung vor Ort
Befähigte Prüfer in Ihrer Region
Wählen Sie Ihren Standort und erhalten Sie Angebote von Prüfern aus der Nähe: kürzere Anfahrt, günstigere Preise, schnellere Termine.
Bereit für Ihre Regalprüfung? Jetzt kostenlos Angebote erhalten.
FAQ
Häufige Fragen zur Regalprüfung
›Brauche ich eine Regalprüfung auch für kleine Lager?
Ja. Die Pflicht hängt nicht von der Größe ab, sondern von der gewerblichen Nutzung. Schon ein einzelnes Schwerlastregal in einer Werkstatt unterliegt der jährlichen Prüfpflicht nach DIN EN 15635.
›Welche Regalarten sind prüfpflichtig?
Alle gewerblich genutzten Lagerregale: Palettenregale, Kragarmregale, Fachbodenregale, Einfahr- und Durchlaufregale sowie automatisierte Regalanlagen.
›Welche Unterlagen brauche ich vor der Prüfung?
Ideal sind die Aufbau- und Betriebsanleitung des Herstellers, die Lastschilder, vorhandene Vorprüfprotokolle und eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Fehlen Unterlagen, hilft der Prüfer meist bei der Rekonstruktion.
›Wie lange ist das Prüfprotokoll gültig?
Das Protokoll bestätigt den sicheren Zustand zum Prüfzeitpunkt. Es bleibt gültig bis zur nächsten jährlichen Prüfung, allerdings nur, solange die wöchentlichen Sichtkontrollen lückenlos dokumentiert werden.
›Was passiert, wenn ich keine Regalprüfung durchführe?
Bei einem Arbeitsunfall drohen Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft, Regress durch die Versicherung und persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Die Prüfpflicht ist gesetzlich verankert.
›Kann ich mehrere Standorte gemeinsam prüfen lassen?
Ja. Geben Sie alle Standorte direkt in der Anfrage an, Prüfer können Termine bündeln und Anfahrtskosten reduzieren, was sich spürbar auf den Gesamtpreis auswirkt.