DGUV-Ratgeber

DGUV Information 208-016 – Leitern und Tritte prüfen

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  • Rechtssichere Prüfprotokolle nach DGUV Information 208-016
Lesezeit ca. 3 Min.Aktualisiert 2026Redaktion Prüfnetz
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Auf einen Blick

Die DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ ist das zentrale Regelwerk, an dem sich befähigte Personen bei der jährlichen Leiterprüfung orientieren. Sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 2121 Teil 2 und ist für jeden Betrieb relevant, der Leitern oder Tritte gewerblich einsetzt.

Was steht in der DGUV Information 208-016?

Die Information bündelt praxisnah alle Anforderungen an Auswahl, Einsatz und Prüfung von Leitern und Tritten. Sie enthält die Auswahl der richtigen Leiter für den jeweiligen Arbeitszweck, sicheren Aufbau und richtige Benutzung, Prüfintervalle und Prüfkriterien, Kennzeichnung und Aussonderung defekter Leitern sowie eine Handlungsanleitung für die Unterweisung der Mitarbeitenden.

  • Auswahl der richtigen Leiter für den jeweiligen Arbeitszweck
  • Sicherer Aufbau und richtige Benutzung
  • Prüfintervalle und Prüfkriterien
  • Kennzeichnung und Aussonderung defekter Leitern

Prüfpflicht nach DGUV 208-016

Die DGUV Information 208-016 verlangt eine regelmäßige Prüfung aller gewerblich genutzten Leitern und Tritte durch eine befähigte Person. Die konkrete Frist ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. In der Praxis hat sich eine jährliche Prüfung etabliert. Zusätzlich muss vor jeder Nutzung eine kurze Sichtkontrolle durch den Nutzer selbst erfolgen.

Wer ist befähigte Person für die Leiterprüfung?

Nach DGUV 208-016 in Verbindung mit TRBS 1203 ist befähigt, wer durch Ausbildung, Berufserfahrung und eine zeitnahe Schulung die notwendige Fachkunde besitzt. In der Praxis wird der Nachweis üblicherweise über ein Zertifikat als „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten“ erbracht. Der Arbeitgeber muss die Befähigung dokumentieren.

Was wird konkret geprüft?

Die DGUV Information 208-016 gibt einen klaren Prüfkatalog vor. Geprüft werden sichtbarer Zustand der Holme, Sprossen und Stufen, Funktion von Spreizsicherung, Gelenken und Plattformen, Zustand der Leiterfüße und Fußkappen, vollständige und lesbare Kennzeichnungen sowie das Vorhandensein aller sicherheitsrelevanten Bauteile.

Umgang mit Mängeln

Wird ein Mangel festgestellt, wird die Leiter gekennzeichnet und der Nutzung entzogen – häufig durch eine rote Sperrplakette. Reparaturen sind nur mit Originalersatzteilen und für definierte Bauteile zulässig (z. B. Leiterfüße). Beschädigte Holme oder verformte Sprossen bedeuten in der Regel Aussonderung. Alle Entscheidungen werden im Prüfprotokoll dokumentiert.

Kennzeichnung geprüfter Leitern

Jede geprüfte Leiter erhält eine Prüfplakette mit Datum der Prüfung, Kennung der prüfenden Person und dem nächsten fälligen Prüftermin. So ist jederzeit erkennbar, welche Leiter aktuell geprüft und einsatzbereit ist. Ohne gültige Plakette darf eine Leiter im Betrieb nicht verwendet werden.

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FAQ

Häufige Fragen

Ist die DGUV Information 208-016 verpflichtend?

Die Information ist formal eine Handlungsanleitung, gilt aber als anerkannter Stand der Technik. Wer sie nicht einhält, muss die Sicherheit auf anderem Weg gleichwertig nachweisen.

Gilt die DGUV 208-016 auch für Tritte und Podestleitern?

Ja. Sie gilt für alle gewerblich genutzten Leitern, Tritte und Podestleitern – unabhängig von Material und Bauart.

Wie oft muss ich Mitarbeitende zum Leitergebrauch unterweisen?

Mindestens einmal jährlich sowie bei Änderungen der Arbeitsbedingungen. Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.

Reicht eine Sichtkontrolle durch den Nutzer als Prüfung aus?

Nein. Die tägliche Sichtkontrolle vor Nutzung ist Pflicht, ersetzt aber nicht die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person.

Können mehrere Standorte gemeinsam geprüft werden?

Ja, das ist wirtschaftlich sinnvoll. Geben Sie alle Standorte in der Anfrage an, Prüfer können Termine bündeln und Anfahrten sparen.