Leitern und Tritte gehören zu den am häufigsten unterschätzten Arbeitsmitteln. Statistisch verursachen sie jedes Jahr tausende Arbeitsunfälle in Deutschland. Wer Leitern gewerblich nutzt, ist daher gesetzlich verpflichtet, sie regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Leiterprüfung abläuft, wer sie durchführen darf und welche Kosten Sie einplanen sollten.
Was ist eine Leiterprüfung?
Bei der Leiterprüfung wird jede einzelne Leiter, jeder Tritt und jede Podestleiter auf Beschädigungen, Verformungen, Korrosion, fehlende Bauteile und sichere Funktion geprüft. Ziel ist, defekte oder unsichere Arbeitsmittel zu identifizieren, bevor sie zu Stürzen führen. Geprüfte Leitern erhalten eine Plakette mit Prüfdatum und Prüferkennung.
Sichtprüfung aller tragenden Bauteile, Sprossen und Stufen
Funktionsprüfung von Spreizsicherung, Gelenken und Plattformen
Kontrolle der Holme, Füße und Kennzeichnungen
Anbringen einer Prüfplakette mit Datum und Prüfer-Kennung
Rechtliche Grundlage: DGUV 208-016 & BetrSichV
Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 14). Konkretisiert wird sie durch die DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ sowie durch die TRBS 2121 Teil 2. Diese Regelwerke definieren Prüfumfang, Häufigkeit und die Qualifikation der prüfenden Person.
Wer darf eine Leiterprüfung durchführen?
Die Prüfung muss durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen. Dazu zählen Personen mit einschlägiger Berufsausbildung, ausreichender Berufserfahrung und einer aktuellen Schulung, häufig dokumentiert durch ein DGUV-Zertifikat „Befähigte Person für Leitern und Tritte“. Eine reine Sichtkontrolle durch Mitarbeitende ersetzt diese Prüfung nicht.
Wie oft muss geprüft werden?
In der Regel ist eine jährliche Prüfung vorgesehen. Die genaue Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs: stark beanspruchte Leitern, etwa auf Baustellen oder im Außendienst, können kürzere Intervalle erfordern, während wenig genutzte Tritte in Büros teilweise längere Intervalle erlauben. Zusätzlich muss vor jeder Benutzung eine kurze Sichtkontrolle durch den Nutzer erfolgen.
Was passiert bei Mängeln?
Defekte Leitern werden eindeutig gekennzeichnet und der Nutzung entzogen, häufig durch eine rote Sperrplakette. Im Prüfprotokoll werden Art des Mangels, empfohlene Maßnahme und Entscheidung (Reparatur oder Aussonderung) dokumentiert. Beschädigte Holme oder Sprossen lassen sich in der Regel nicht reparieren; betroffene Leitern müssen ausgesondert werden.
Was kostet eine Leiterprüfung?
Üblich sind 5 € bis 15 € pro Leiter oder Tritt zuzüglich einer Anfahrtspauschale ab etwa 60 €. Für kleinere Bestände liegen die Gesamtkosten meist zwischen 120 € und 350 € pro Jahr. Ab etwa 20 Leitern sinken die Stückpreise spürbar. Wer mehrere Standorte oder mehrere Arbeitsmittelarten (z. B. Leitern und Regale) gemeinsam prüfen lässt, spart zusätzlich Anfahrt.
Ablauf einer Prüfung über Prüfnetz
Sie nennen Standort, Anzahl und Art der Leitern in einer kurzen Anfrage. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie bis zu drei Angebote von befähigten Prüfern aus Ihrer Region. Nach Auftragsvergabe kommt der Prüfer vor Ort, prüft jede Leiter, klebt die Prüfplakette und übergibt Ihnen ein dokumentiertes Prüfprotokoll. Das Matching ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Leiterprüfung vor Ort
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FAQ
Häufige Fragen zur Leiterprüfung
›Gilt die Prüfpflicht auch für Haushalts- und Bauleitern im Betrieb?
Sobald eine Leiter gewerblich genutzt wird, unabhängig von ihrem Kaufort, greift die Prüfpflicht nach BetrSichV und DGUV 208-016.
›Welche Leiterarten müssen geprüft werden?
Alle gewerblich genutzten Steh-, Anlege- und Mehrzweckleitern, Podestleitern sowie Tritte, unabhängig vom Material (Aluminium, Holz, GFK).
›Was bedeutet die Prüfplakette?
Sie bestätigt, dass die Leiter zum aufgedruckten Datum durch eine befähigte Person geprüft wurde, und nennt die nächste fällige Prüfung. Im Schadensfall ist sie ein wichtiger Nachweis.
›Wie lange muss ich Prüfprotokolle aufbewahren?
Empfohlen ist eine Aufbewahrung über die gesamte Nutzungsdauer der Leiter, mindestens jedoch mehrere Jahre, damit Sie gegenüber Behörden und Versicherern jederzeit auskunftsfähig sind.
›Was passiert, wenn ich die Leiterprüfung nicht durchführe?
Bei einem Unfall drohen Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und persönliche Haftung des Unternehmers. Zudem haftet die Geschäftsleitung zivil- und ggf. strafrechtlich.
›Können defekte Leitern repariert werden?
Kleinere Mängel wie defekte Leiterfüße oder Spreizsicherungen lassen sich mit Originalersatzteilen reparieren. Beschädigte Holme oder Sprossen bedeuten in der Regel Aussonderung.